Die Stiftung zum Gedenken an die Opfer des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau

Die Stiftung wurde 1990 gegründet.

Die Ziele der Stiftung sind in fünf Punkten zusammengefasst:

  • Erhaltung, Unterhaltung und Konservierung von Objekten, Dokumenten und Archivmaterialien des ehemaligen KL Auschwitz-Birkenau.
  • Verbreitung des Wissens über den Nazi-Völkermord, insbesondere des im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau begangenen Völkermordes.
  • Forschungstätigkeit, Veröffentlichungen und Unterstützung von Forschungen, die sich mit der Lagerproblematik sowie mit Themen zu Völkermord und Konzentrationslagern beschäftigen.
  • Sammlung von Mitteln und wirtschaftliche Tätigkeit, die den oben genannten Zielen entsprechen.
  • Zusammenarbeit mit Zentren und Instituten in Polen und im Ausland, die an der Pflege des Gedenkens an die Opfer des KL Auschwitz interessiert sind.

Der Minister für Kultur und Kunst bestätigte das Statut der Stiftung und übernahm die Aufsicht über sie. Unter der Entscheidung vom 15. Oktober 1990 stehen die Unterschriften des damaligen Ministers für Kultur und Kunst sowie des Finanzministers. Im Statut wird bestätigt, dass die Stiftung eine juristische Person ist und dass sie ihre Tätigkeit auf der Grundlage des Gesetzes aus dem Jahr 1984 ausübt.

Die Stiftung begann ihre Tätigkeit im Jahre 1991. Im Gerichtsbeschluss werden die Ziele der Stiftung aufgeführt, die Tatsache ihrer Gründung am 31. Mai 1990, die Namen der Gründer sowie die Feststellung, dass die Stiftung von einem Beirat und einem Vorstand geleitet wird, deren Rechte werden erwähnt und deren personelle Zusammensetzung aufgelistet.

In den Beirat der Stiftung wurden deren Gründer aufgenommen und zum Vorstandsvorsitzenden wurde das Gründungsmitglied der Stiftung und damaliger Direktor des Museums Auschwitz-Birkenau, Jerzy Wróblewski, gewählt.

Gemäß den Statuten leitet der Vorstand die Stiftungstätigkeit, verfügt über deren Vermögen, repräsentiert die Stiftung nach außen, entscheidet über Einstellungen und Entlassungen von Büromitarbeitern, über die Bildung von Problemkomissionen, Beraterteams und Wirtschaftsvereinigungen.

Die Amtszeit des Beirates ist unbefristet. Den Präsidenten und Vizepräsidenten wählt der Beirat unter seinen Mitgliedern für eine Amtszeit von drei Jahren. Ebenfalls für drei Jahre wird vom Beirat der Stiftungsvorstand berufen.

Sitz der Stiftung ist nach dem Statut die Stadt Auschwitz, konkret, das Staatliche Museum Auschwitz-Birkenau. Dort befindet sich auch das Büro der Stiftung. Die enge Verbindung von Stiftung und Museum ist gewollt und vorteilhaft für beide Seiten; denn die Stiftung wurde zur finanziellen und sachlichen Unterstützung des Museums gegründet. Sie will dessen Bemühungen um den Erhalt und die Konservierung des Museums, die Festigung des Wissens um die Wahrheit über die schmerzliche Erfahrung der Menschheit, als die das Nazi-Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau angesehen wird, im Bewußtsein der heutigen Gesellschaft und der nachfolgenden Generationen fördern und unterstützen.

Die Stiftung bemüht sich zur Umsetzung seiner statutengemäßen Ziele interessierte Personen und Institutionen im In- und Ausland zu vereinen. Sie ist dankbar für jedes Zeichen von Hilfe, Verständnis und des Gedenkens. Die Namen der Spender werden in ein besonderes Buch eingetragen, das sich nach und nach füllt und ein wertvolles Dokument der menschlichen Solidarität und des menschlichen Gedenkens darstellt. Mit Freude und Dankbarkeit werden Worte des Verständnisses, der Ermutigung, sowie konkrete finanzielle und technische Hilfe von Regierungen, Schwesterorganisationen aller Länder, Museen, Rundfunk- und Fernsehstationen sowie der Presse entgegengenommen. Dank einer solchen Kette von Menschen guten Willens erwirbt die Stiftung Mittel, mit denen sie sparsam umzugehen sich bemüht und die sie nach Abwägung aller Argumente den dringendsten Aufgaben zukommen lässt.

Von Gründungsbeginn an vergrößert sich der Kreis der Freunde und Sympathisanten der Stiftung, was zu der Hoffnung Anlass gibt, dass das tragische Erbe unseres Jahrhunderts durch gemeinsame Anstrengungen als Warnung an die Nachkommen erhalten bleibt.

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